Jägerschaft Springe e.V.
im Landkreis Hannover

Sinn und Zweck der Jägerschaft Springe e.V.

Die Jägerschaft Springe e.V. ist als eingetragener Verein eine selbständige Untergliederung der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.. In der Jägerschaft Springe sind ca. 260 Jäger der Städte Springe und Pattensen organisiert. Die Jägerschaft als Organisation vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber anderen Interessengruppen und den Instanzen der Regierung. Sie gliedert sich in 2 Hegeringe (siehe oben), die von Hegeringleitern geführt werden. Die Mitglieder der Jägerschaft Springe sind gleichzeitig auch Mitglieder der Landesjägerschaft. Die bejagbare Fläche des Hegerings I beträgt 7800 Hektar, die Fläche des Hegerings II ist mit 7457 Hektar fast gleich groß.
Der Zweck der Jägerschaft ist die Förderung der freilebenden Tierwelt im Rahmen des Jagdrechtes sowie des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:


1. Den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Belange der Landeskultur.

2. Die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brachtums, der umfassenden jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schrifttums, jagdkultureller Einrichtungen sowie der waidgerechten Jagdausübung.

3. Förderung und Anregung von Wissenschaft und Forschung.

4. Die Aufklärung in Öffentlichkeit und Gesellschaft über Wert und Nutzen, Schutz und Erhaltung artenreicher Bestände der natürlichen Tier- und Pflanzenwelt und über Ursachen, Auswirkungen und Abwehr schädlicher Umwelteinflüsse.

5. Die Unterstützung der Jagd- und Naturschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben.


Die laufenden Geschäfte der Jägerschaft werden durch einen Vorstand erledigt, der aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Kreisjägermeister bzw. seinem Vertreter besteht. Ein erweiterter Vorstand, dem die Vorstandsmitglieder, die Hegeringleiter und die Obleute für das Hundewesen, das Jagdhornblasen, das Schießwesen, den Naturschutz und die Öffentlichkeitsarbeit angehören, unterstützt den Vorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben.